Lehrerbetriebspraktikum

Das Lehrerbetriebspraktikum stellte eine gelungene Möglichkeit dar, schnell und zielgerichtet Praxiserfahrungen in und Kontakte zu Unternehmen zu sammeln,  Arbeitsprozesse und Abläufe in Unternehmen kennen zu lernen sowie eine verbesserte Qualität des Unterrichtes herzustellen. Auch gewinnen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während eines Lehrerbetriebspraktikums neue Ideen und Möglichkeiten ihrer Unterrichtsgestaltung.

Lehrerbetriebspraktika stärken IHRE Fähigkeit Jugendliche beim Übergang von der Schule in das Berufsleben beratend zu unterstützen.
Vielen Dank an alle Unternehmen, die Lehrerbetriebspraktika unterstützen!

Häufig gestellte Fragen

Wer kann daran teilnehmen?
Teilnehmen können sämtliche Lehrkräfte, die in den Klassen 5-12 unterrichten, nicht nur AWT-Lehrer/innen, sondern z.B. auch andere Fachlehrer/-innen, die als Leiter von Schülerpraktika eingesetzt sind oder auch Sozialkundelehrer/-innen u.a., je nach Interesse und Bedürfnissen der Schule.

Dauer des Praktikums? Welcher Zeitraum im Jahr?
Das Praktikum findet in einem Zeitraum von 10 aufeinander folgenden Arbeitstagen statt, wobei eine Woche in der Schulzeit und eine in der Ferienzeit zusammenhängend geplant werden sollten. Davon abweichende Regelungen sind nach Prüfung möglich. 
In der Regel sind hierfür in zweijährigem Rhythmus die Wochen zu Beginn bzw. zum Ende der Sommer-, Herbst- und Winterferien vorgesehen.
Die Lehrkräfte werden entsprechend den Möglichkeiten (Zeit, Entfernung), durch eine(n) Praktikumsleiter/-in des Schulamtes (in diesem Fall durch Herrn Schmidt), aber auch direkt vor Ort im jeweiligen Betrieb betreut. Die Praktikumsbetriebe erhalten hierfür ein Merkblatt.

Während der Arbeitszeit? Wie wird Vertretung geregelt?
Die Vertretungsregelung obliegt der Schule, deshalb wird ein Antrag aus dienstlichen Gründen evtl. auch mal abgelehnt.

Wie erfährt man, welcher Betrieb ein Lehrerbetriebspraktikum anbietet?
Die Lehrkraft bewirbt sich eigenständig um einen Praktikumsplatz, der den eigenen Vorstellungen und inhaltlichen Wünschen entspricht. Es sollten solche Unternehmen sein, bei denen die Schüler/innen ihre Praktika absolvieren bzw. auch Lehrlinge ausbilden.
Das Unternehmen benennt einen Ansprechpartner für das Praktikum. Die Praktikumsteilnehmer/innen treffen mit dem Unternehmen eine Vereinbarung über Ziele, Aufgaben und Ablauf des Praktikums, das sich an ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten sowie den Möglichkeiten des Unternehmens orientiert.

Muss der/die Lehrer/in für das Betriebspraktikum bezahlen?
Der/die Lehrer/-in bezahlt nichts und erhält die Reisekosten erstattet. Der die Teilnehmer/in am Lehrerbetriebspraktikum erhält einen Nachweis über 90h Weiterbildung, welche sich aus 2 Wochen Praktikum und der erforderlichen Nacharbeit zusammensetzen.

Welche Rückmeldungen gibt es von den Lehrer/innen?
Die Lehrer/innen berichten in einer gemeinsamen Auswertungskonferenz über Ihre Erfahrungen. Diese wird, genau wie die Auftaktveranstaltung, gemeinsam von der IHK und dem Staatlichen Schulamt organisiert.

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn:
Eberhardt Schmidt
Staatliches Schulamt Schwerin
Postfach 110 951/19009 Schwerin
Telefon: 0385-5756-240


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